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Angler am ruhigen Flussufer im Morgennebel

Der Puls am Wasser · Schweiz

Schonzeiten, Fangmasse und Patent — Kanton für Kanton

In der Schweiz entscheidet der Kanton, wann ein Fisch geschont ist und wie gross er sein muss. 197 amtliche Erlasse im Volltext ausgewertet, für 26 Deutschschweizer Kantone und 21 Fischarten — jeder Wert mit Fundstelle, inklusive der 774 Gewässer, in denen etwas anderes gilt als im übrigen Kanton.

Gewässer auf der Karte

203 Schweizer Gewässer — 87 Seen und 116 Flüsse, jedes an einer benannten Messstation der BAFU-Hydrologie. Dazu Pegel, Regenradar und Angelläden als Ebenen, im Popup der Beiss-Index und die Anliegerkantone. Alle Gewässer im Überblick.

Ebenen oben links (antippen): Satellit · Pegel · Regen · Angelläden. Fisch-Symbol antippen für Details. Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Pegel und Wassertemperatur © BAFU (über LINDAS) · Regenradar © RainViewer · Angelläden © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).

Zur Ebene „Angelläden": Sie zeigt 22 Geschäfte, die in OpenStreetMap als Fischereigeschäft erfasst sind. Für die Schweiz ist diese Sammlung lückenhaft — in mehreren Kantonen ist bislang kein einziger Laden eingetragen. Wo kein Punkt steht, heisst das also nicht, dass es dort keinen Angelladen gibt. Wo du dein Patent beziehst, steht verlässlich auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.

Womit willst du anfangen?

Darf ich fischen? Kanton, Art und Datum wählen — sofort sehen, ob Schonzeit greift, welches Fangmass gilt und woher die Regel stammt. Schonzeiten Alle 21 Arten in allen 26 Kantonen, Bundes- und Kantonsebene getrennt ausgewiesen. Fangmasse Wie gross ein Fisch sein muss — und die Messregel, die im Grenzfall entscheidet. Fischereipatent 335 Patentkategorien aus 26 Kantonen: Preise, Bezugsweg, Freiangelrecht. SaNa Was der Sachkundenachweis ist, wer ihn braucht — und ab welcher Patentdauer die Kantone ihn verlangen.

Nach Kanton

Warum diese Seite Fundstellen zeigt

Wer eine Schonzeit verpasst, riskiert eine Busse — deshalb behandeln wir jeden Wert wie eine Rechtsaussage und nicht wie einen Richtwert. Jede Zahl auf dieser Seite stammt aus dem amtlichen Erlass, trägt Artikel und Fassung und verlinkt den Volltext. Wo sich eine Regelung aus dem Erlass nicht eindeutig ergibt, schreiben wir das hin, statt eine plausible Zahl einzusetzen. Und wo zwei Kantone denselben Konkordatstext in unterschiedlichen Ständen publizieren — das kommt am Vierwaldstättersee und am Zugersee tatsächlich vor —, weisen wir beide Fassungen aus.

Verantwortet wird das von Christoph Ballmer, Fischer mit SaNa, für die Honeygoat GmbH in Reinach BL.

Häufige Fragen

Wer legt Schonzeiten und Fangmasse in der Schweiz fest?

Bund und Kanton gemeinsam. Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur Mindestdauern in Wochen und in Art. 2 VBGF Fangmindestmasse in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest; die Masse dürfen sie erhöhen, aber nicht unterschreiten. Deshalb steht bei uns auf jeder Seite beides nebeneinander.

Woher stammen die Angaben auf angelpuls.ch?

Ausschliesslich aus amtlichen Primärquellen: 197 kantonale und interkantonale Erlasse im Volltext, dazu BGF und VBGF des Bundes. Jeder einzelne Wert trägt seine Fundstelle, die Fassung und einen Link auf den amtlichen Text. Angelforen, Shops und Portale sind als Quelle ausgeschlossen.

Warum steht bei manchen Werten „nicht abschliessend geklärt"?

Weil wir nicht raten. Wo sich eine Regelung aus dem amtlichen Erlass nicht eindeutig ergibt — etwa weil eine Verfügung ausgelaufen ist oder eine Tabelle keine Legende hat — sagen wir das und nennen den offenen Punkt. Bei Regeln, deren Verletzung gebüsst wird, ist eine ehrliche Lücke mehr wert als eine plausible Zahl.

Gilt das auch für die Romandie und das Tessin?

Die Romandie ja: Genf, Waadt, Neuenburg, Jura, Freiburg und Wallis wurden in den französischen Originalerlassen recherchiert — Rechtsrecherche muss in der Sprache des Erlasses stattfinden — und stehen auf Deutsch wie auf Französisch. Das Tessin folgt als eigener Ausbau mit den italienischen Erlassen.